Darf ich mit dem Schein einfach so Feuerwerke schießen?
Nein. Jedes Feuerwerk muß mindestens 14 Tage vorher bei den Behörden angemeldet werden. Großfeuerwerke sind nur anzeigepflichtig, Bühnenfeuerwerke und Filmeffekte hingegen sind genehmigungspflichtig.
Großfeuerwerke dürfen außerdem, im Gegensatz von Bühnenfeuerwerken, nicht alleine abgebrannt werden, sondern immer nur zusammen mit mindestens einem Helfer.
Ein verbreitetes Ammenmärchen
Oft wurde uns erzählt: "Ich habe gehört, dass man die Kosten für die Ausbildung schon nach einem Feuerwerk wieder drin hat"
Das wäre natürlich schön, gehört aber ganz tief in die Märchen und Mythen-Ecke. Die meisten Feuerwerke liegen immer noch zwischen 1.000.- € und 5.000.- € und nicht, wie oft behauptet wird, zwischen 20.000.- € und 50.000.- €! Viele Jung-Feuerwerker wollen sich sogar mit Dumpingpreisen von 250 bis 500 € über Wasser halten, bis sie irgendwann merken, dass diese Rechnung nie aufgehen kann.
Auch an die kleinen Feuerwerke muss man aber erstmal "rankommen", was ohne Referenzen und Werbung gar nicht so einfach ist. Das Märchen: "Ein Feuerwerker hat sofort nach seinem bestandenen Großfeuerwerkerlehrgang ein Feuerwerk für 30.000.- € gemacht und lebt seitdem von diesem Traumberuf" - ist leider nicht wahr. Dafür gibt es auch etliche gute Gründe:
Ich mache das ja nur privat!
Dieses Argument kommt natürlich häufig, wenn sich jemand für eine Ausbildung zum Großfeuerwerker interessiert. Es gibt auch tatsächlich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG, die sich an Privatpersonen richtet. Allerdings hat diese Ihren Ursprung nicht im Großfeuerwerk, sondern im Böllerschießen, Vorderladerschießen und dem Wiederladen von Patronen. Sie richtet sich daher vornehmlich an Sportschützen oder Brauchtumspfleger. Eine Erlaubnis nach §27 SprengG für Großfeuerwerk ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber aus den folgenden Gründen nicht praxistauglich:
- Erst einmal stehen hier vor allem die hohen Kosten für die Materialien, die Ausbildung, die Lagerung, den Transport, die Versicherung, und die Zünd- und Abschussgeräte im Raum, die für ein schlichtes Hobby einfach zu hoch sind. Diese amortisieren sich nicht wenn Sie sich an Silvester, an Ihrem Hochzeitstag und an Ihrem Geburtstag selbst ein Feuerwerk zu schenken.
Kann ich bei Pyroflash Helfernachweise bekommen?
Oft mehrmals die Woche erreichen uns Anfragen, ob man die Helferbescheinigungen ebenfalls bei uns erwerben könnte. Wir bilden jedoch ausschließlich Helfer aus, die auch fest und auf Dauer in unserem Team mitarbeiten möchten.
Welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen?
Um Helfer bei uns werden zu können sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Teamfähigkeit
- Absolute Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Lernfähigkeit
- Alter zwischen 18 und 35 Jahren
- Wohnort im Umkreis von max. 40 km
- Einigermaßen freie Zeiteinteilung, auch am Wochenende
- Telefonische Erreichbarkeit über Handy
- Internetzugang zum Empfang von Emails
- Eigenes Fahrzeug und Führerschein
Wenn Sie gerne in unserem Team mitarbeiten möchten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Kann man seinen Schein auch wieder verlieren?
Die Fachkunde, die man in einem Lehrgang erworben hat, ist für 5 Jahre gültig. Ein Befähigungsschein wird ungültig wenn man
- nicht vor Ablauf vor 5 Jahren einen Wiederholungslehrgang nachweist
- nicht mehr zuverlässig ist
- länger als 2 Jahre die Tätigkeit nicht ausgeübt hat
- die Tätigkeit nicht binnen des ersten Jahres aufgenommen hat
Muss ich mit weiteren Kosten rechnen?
Ja. Gerade als Großfeuerwerker benötigen Sie zwingend ein geeignetes Lager, da eine Lagerung nach der Kleinmengenregelung nur eine maximale Menge von 60 kg zulässt, die in der Praxis nicht ausreicht. Unter einem geeigneten Lager versteht man ein sog. Lager nach §17 SprengG, was beispielsweise einer Bunkeranlage entspricht. Diese muss dann von der zuständigen Behörde für die erforderliche Menge und Lagerklasse zugelassen werden. Bühnenfeuerwerker hingegen kommen meist mit der Kleinmengenregelung aus. Die darin maximal zulässigen Mengen können Sie diesem Dokument auf der Tabelle der Seite 38 entnehmen.
Während Bühnenfeuerwerker ihre Feuerwerkskörper in der Regel in einem PKW transportieren dürfen, ist dies im Großfeuerwerksbereich nur bis zu einer Menge von 20 kg möglich. Für größere Mengen benötigt der Großfeuerwerker daher einen entsprechenden Transporter mit einer sog. EX/II-Zulassung inkl. einer ADR-Schutzausrüstung für Gefahrgut.
Um einen solchen Gefahrgut-Transporter fahren zu dürfen ist ein sog. ADR-Schein mit einem zusätzlichen Aufbaukurs für Explosivstoffe erforderlich.
Warum brauche ich Helfernachweise?
Nicht der Lehrgang selbst ist die Ausbildung, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, sondern vor allem auch die praktische Erfahrung die Sie vorher bei einem Pyrotechniker erworben haben. Der Lehrgang vermittelt lediglich noch das fehlende Hintergrundwissen (insbesondere über die ganzen Vorschriften sowie die chemischen und technischen Hintergründe) und nimmt Ihnen die staatliche Prüfung ab. Die eigentliche Ausbildung erfolgt daher bereits vorher durch einen Pyrotechniker, der bereits eine entsprechende Erlaubnis besitzt und gewillt ist, Sie auszubilden. Je intensiver der Helfer von ihm geschult wird, umso leichter fällt ihm anschließend das Bestehen der Prüfung, und umso besser wird letztlich der angehende Feuerwerker. Der Gesetzgeber fordert daher eine längere Tätigkeit in diesem Bereich um sich diese Praxis aneignen zu können, da sie in dem Grundlehrgang selbst nicht erworben werden kann, für eine erfolgreiche Tätigkeit als Pyrotechniker aber zwingend erforderlich ist.
Die Helfernachweise sind daher vergleichbar mit den Fahrstunden für einen PKW-Führerschein, ohne denen man keine Führerscheinprüfung machen darf. Je mehr Fahrstunden gemacht werden, umso erfahrener ist der Schüler und umso sicherer fährt er in der anschließenden Prüfung. Wer erst in der Prüfung anfängt zu lernen, hat von vornherein schlechte Karten sie wirklich erfolgreich zu bestehen. Das Mindestalter für Helfer beträgt 18 Jahre.