staatl. anerkannter SFX-Lehrgang
(=Sonderlehrgang "Spezialeffekte für szenische Darstellungen"):
Teilnahmevoraussetzungen
- das Mindestalter von 21 Jahren
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- der erfolgreiche Abschluss eines staatlich anerkannten Grundlehrganges (Bühnenfeuerwerk oder Großfeuerwerk) innerhalb der letzten 5 Jahre, oder außerhalb von 5 Jahren mit einem Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
- der Nachweis über die Mitwirkung an mindestens 15 unterschiedlichen Spezialeffekten (pyrotechnische oder Sprengeffekte) für szenische Darstellungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten innerhalb der letzten 5 Jahre. Gleichartige Spezialeffekte (pyrotechnische oder Sprengeffekte) werden nur als ein Effekt anerkannt!
(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die verschiedenen Effekte sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 18.1 A III 3 SprengG)
Der Filmpyrotechnikerschein wird benötigt, wenn Sie Spezialeffekte für Film- und Fernsehproduktionen durchführen wollen wie beispielsweise Explosionen, Einschüsse und Körperschüsse. Er berechtigt zum Erwerb von Produkten der Kategorie F4, T2, P2, S2 sowie solchen nach §20 Abs. 4 der 1. SprengV, sowie Explosivstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln. Der Lehrgang setzt den Besitz eines gültigen Befähigungsscheines nach §20 SprengG oder einer Erlaubnis nach §7 SprengG voraus.