staatl. anerkannter Großfeuerwerkerlehrgang
(=Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken):
Teilnahmevoraussetzungen
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- das Mindestalter von 21 Jahren
- der Nachweis über die Mitwirkung bei mindestens 20 Großfeuerwerken innerhalb der letzten 5 Jahre.
(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die Feuerwerke sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. Nachweisformulare können von uns bezogen werden. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 4 A III 3 SprengG)
Der Großfeuerwerkerschein wird benötigt, wenn Sie Großfeuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, sowie Stoppinen und Schwarzpulver erwerben und abbrennen möchten.