Was kommt dann nach dem Lehrgang?
Wenn Sie einen entsprechenden Grund- oder Sonderlehrgang absolviert und die Prüfung bestanden haben erhalten Sie ein Zeugnis, dass Ihnen Ihre Fachkunde bescheinigt. Mit diesem Zeugnis können Sie dann bei der für Sie zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach §7 SprengG beantragen wenn Sie die Tätigkeit selbständig (Gewerbeschein erforderlich) ausführen wollen, einen Befähigungsschein nach §20 SprengG wenn Sie die Tätigkeit als Angestellter einer Firma ausführen wollen, oder eine Erlaubnis nach §27 SprengG wenn Sie als Privatperson tätig sein wollen.
Letzteres wird vom Gesetzgeber allerdings gar nicht gerne gesehen, weshalb diese Erlaubnis gerne mit Auflagen versehen wird wie z. B. dass der Inhaber der Erlaubnis die Feuerwerke nur auf seinen eigenen Grundstücken durchführen darf. Solche Auflagen sieht der Kommentar des Gesetzes auch ausdrücklich vor.
Die Fachkunde ist dann für 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf dieser 5 Jahre durch einen Wiederholungslehrgang verlängert werden.
Für das Ausstellen einer Erlaubnis nach §7 SprengG werden Rahmengebühren in Höhe von 100,- bis 2.800,- EUR erhoben, für das Ausstellen eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG in Höhe von 35,- bis 200,- EUR, für das Ausstellen einer Erlaubnis nach §27 SprengG in Höhe von 50,- bis 250,- EUR. (vgl. SprengKostV ). Die Rahmengebühren richten sich dabei nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers.
Schnupperlehrgang
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter von 16 Jahren
Dieser Lehrgang enthält keine Prüfung und führt zu keinem Fachkundenachweis mit dem anschließend eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragt werden kann.
Dieser Kurs ist speziell für Einsteiger, die mit pyrotechnischen Effekten arbeiten möchten, sehr empfehlenswert, die noch nicht wissen welche verschiedenen Effekte es am Markt gibt, wie diese erzeugt werden und wofür welche Genehmigungen erforderlich sind. Wir zeigen Ihnen was alles möglich ist und was nicht und was Sie dabei beachten müssen. Der Schnupperkurs ist eine inhaltliche Zusammenfassung unseres Workshops, und gibt dessen Inhalt in komprimierter Form wieder. Zielgruppen sind beispielsweise Künstler, Bands, Zauberer, angehende Feuerwerker, Feuerwehrangehörige, Requisiteure, Licht- & Tontechniker aber auch Mittelalterdarsteller und LARP-Spieler.
Die Themen:• Gesetzesgrundlagen und Vorschriften |
Lehrgänge
Wir sind ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger und führen die nachstehenden Lehrgänge, jährlich wiederkehrend in etwa den selben Zeitraum, für Sie durch. Die Termine für das jeweilige Jahr werden immer gegen Mitte bis Ende Januar veröffentlicht.
Neulingen, die sich über Pyrotechnik umfassend informieren möchten, empfehlen wir unsere Schnupperlehrgänge und Workshops.
Anmeldeschluss für Grund-/Sonder- und Wiederholungslehrgänge ist spätestens 18 Tage vor Lehrgangsbeginn, für die Behördenlehrgänge, Schnupperlehrgänge und Workshops jeweils 8 Tage vor Lehrgangsbeginn!
Die Lehrgänge finden, je nach Teilnehmerzahl, entweder in 93102 Pfatter, in 93089 Aufhausen oder bei uns im Haus statt.
Workshop
Dieser Lehrgang enthält keine Prüfung und führt zu keinem Fachkundenachweis mit dem anschließend eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragt werden kann.
Der Lehrgang dient vor allem Ihrer Weiterbildung, wenn sie noch keine Erfahrung im Umgang mit Pyrotechnik haben oder wenn sie bereits Erfahrungen haben und ihr Wissen gerne erweitern wollen. In zwei Tagen gehen wir sehr intensiv auf alle Fragen ein, zeigen alle gängigen Materialien und erklären ausführlich welche rechtlichen Vorschriften bei der Erzeugung von Effekten beachtet werden müssen. Der Inhalt ähnelt dem Schnupperlehrgang, geht aber wesentlich mehr ins Detail.
Die Themen:• Vorschriften (Sprengstoffgesetz, ADR) |
Bühnenfeuerwerkerlehrgang
staatl. anerkannter Bühnenfeuerwerkerlehrgang
(=Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater"):
Teilnahmevoraussetzungen
Der Bühnenfeuerwerkerschein wird benötigt, wenn Sie erlaubnisscheinpflichtige Bühnenfeuerwerkseffekte der Kategorie F4 (soweit sie für Bühnenzwecke geeignet sind), T2, P2 oder S2 erwerben und abbrennen möchten. |
Großfeuerwerkerlehrgang
staatl. anerkannter Großfeuerwerkerlehrgang
(=Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken):
Teilnahmevoraussetzungen
(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die Feuerwerke sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. Nachweisformulare können von uns bezogen werden. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 4 A III 3 SprengG) Der Großfeuerwerkerschein wird benötigt, wenn Sie Großfeuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, sowie Stoppinen und Schwarzpulver erwerben und abbrennen möchten. |
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